Offener Brief an die Fraktionen im Kreistag Main-Kinzig

Beneficium accipere libertatem est vendere - Eine Wohltat entgegennehmen heißt die Freiheit zu verkaufen (Publilius Syrus).

Sehr geehrte Fraktionen des Kreistags Main-Kinzig,
sehr geehrte Kreistagsabgeordnete,

bereits im Dezember 2003 hat die Bundesrepublik Deutschland das UNCAC Abkommen zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung unterzeichnet. Obwohl seither fast sieben Jahre vergangen sind, haben es die bisherigen Bundesregierungen trotz ihrer dabei übernommenen Verpflichtung aber versäumt, dieses Abkommen auch vom Bundestag ratifizieren zu lassen, oder gar diesen Vertrag in Deutschland umzusetzen. Zur gleichen Zeit übt die Bundesrepublik im Rahmen dieses Abkommens jedoch Druck auf andere, meist arme Länder aus, ihrerseits dieses Abkommen zu ratifizieren.

Auch die aktuelle Bundesregierung trägt sich ausweislich ihres Koalitionsvertrages nicht mit Gedanken, diesen beschämenden Zustand zu verbessern. Dabei ist es so einfach: § 108e Strafgesetzbuch muss lediglich um zwei Fallskonstellationen erweitert werden.

Im derzeitigen Recht der Bundesrepublik gibt es in diesem Zusammenhang zwei große Lücken: Es ist nicht strafbar:

• einen Abgeordneten mittels Leistungen zu Gunsten dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc.);
• einen Abgeordneten für Leistungen außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen zu bestechen (z.B. für Abstimmverhalten in Fraktionssitzungen, in denen grundlegende Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt werden).

Bemerkenswerterweise sind die beiden dargestellten Fallkonstellationen im deutschen Strafrecht in den §§ 331 bis 334 StGB dann sanktioniert, wenn es um die Bestechung bzw. Bestechlichkeit von Amtsträgern oder Richtern geht.

Der derzeitige Zustand steht einerseits im Widerspruch zum UNCAC Abkommen zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung, andererseits eröffnet er Wege zur Einflussnahme auf die Politik, die einem Rechtsstaat zutiefst unwürdig sind.

Ende Februar 2010 reichte die Initiative 108e eine Petition beim Bundestag ein, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB §108e forderte. Allerdings lehnte der Petitionsausschuss eine öffentliche Behandlung der Petition ab, weil kein öffentliches Interesse an einer solchen Gesetzesänderung bestünde. Dies hatte zur Folge, dass auch die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich wurde.

Wir meinen, das Thema Abgeordnetenbestechung ist viel zu wichtig, um es nur hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Aus den gleichen Gründen setzt sich die Initiative 108e für eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Thema ein.

Dies zu erreichen ist Ziel der Petition 10270. Sie lautet:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch in Deutschland durch eine unverzügliche Umsetzung des UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.“

Die Piratenpartei Main-Kinzig möchte auch Ihnen als Stadtverordneten die Möglichkeit geben, unkompliziert diese Petition zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden wir Sie vor Beginn der nächsten Stadtverordnetenversammlung gerne weitergehend über dieses Thema informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, die Petition zu unterzeichnen.

Wir sind uns sicher, dass auch der Main-Kinzig-Kreis auf diese Weise parteiübergreifend ein Zeichen gegen politische Korruption setzen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Emanuel Schach
Piratenpartei Main-Kinzig
komm. Vorsitzender